LBL NRW – Landesverband der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer in NRW e.V.

Informationen

Wie werde ich Beratungslehrkraft?

Der Weg zur Qualifikation als Beratungslehrkraft ist in Nordrhein-Westfalen klar geregelt. Zuständig für die Qualifikationserweiterung sind die jeweiligen Bezirksregierungen.

Voraussetzungen

  • Bewerbung über die Bezirksregierung: Die entsprechenden Weiterbildungsangebote findet ihr in den Weiterbildungskatalogen der Bezirksregierungen.
  • Fristen beachten: Die Bewerbungsfristen für das kommende Schuljahr enden in der Regel im Februar oder März.
  • Schulinterne Zustimmung: Erforderlich sind
    ein positives Votum der Lehrerkonferenz und
    die Zustimmung der Schulleitung.

Weitere Informationen

Im verlinkten Download findet ihr ein offizielles Schreiben der Landesregierung NRW zu den Zielen und Aufgaben der schulischen Beratungstätigkeit.

>> 1 Ziele Qualifikationserweiterung Beratung


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Wie lautet der gültige Erlass?

Seit 2017 gilt ein aktualisierter Erlass, der die Lotsenfunktion der Beratungslehrkräfte besonders hervorhebt.

>> Erlass vom 02.05.2017

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Rahmenbedingungen der Tätigkeit

Für die Arbeit als Beratungslehrkraft gelten klare Regelungen zur Entlastung:

  • Entlastungsstunden: Pro angefangene 200 Schülerinnen und Schüler steht einer Schule in der Regel eine Beratungsstunde zu.
  • Besonderer Bedarf: Bei Schulen mit erhöhtem Beratungsbedarf kann der Schlüssel angepasst und die Stundenzahl erhöht werden.
  • Achtung: Die Entlastungsstunden sind bereits in den Grundstellen der Schule eingerechnet.
    Wichtig: Die Entlastung erhöht nicht den Stundenbedarf der Schule.
    Das bedeutet: Manchmal müssen diese Stunden innerhalb der Schule erst wieder freigemacht werden.
    Nicht allen Schulleitungen ist dieser Sachverhalt bekannt. In solchen Fällen lohnt es sich, mit Verweis auf den Erlass auf die zustehende Entlastung hinzuweisen.
  • Maximale Entlastung: Eine Beratungslehrkraft kann mit bis zu fünf Stunden entlastet werden.

>> Richtlinie BL-Entlastung BSS 11-11 Nr. 1.1 AVO

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Fortbildung nach der Ausbildung

Auch nach der Qualifizierung ist es wichtig, die eigenen Beratungskompetenzen weiterzuentwickeln. Unser Landesverband unterstützt euch dabei mit einem regelmäßigen Fortbildungsangebot.

Jährliche Fortbildung

  • Format: zweitägige Veranstaltung
  • Referent*innen: externe Moderatorinnen und Moderatoren mit Expertise in Beratung, Pädagogik und Psychologie
  • Inhalte: vielfältige Themen, die die ganze Bandbreite schulischer Beratung abdecken
  • Methoden: Informationen, praxisorientierte Übungen und kollegiale Reflexion

Mehrwert

Unsere Fortbildungen sind nicht nur Lerngelegenheiten, sondern auch ein Ort des Austauschs und der Vernetzung. Viele Beratungslehrkräfte nutzen die Treffen, um Impulse für ihre Arbeit mitzunehmen und Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen in ganz NRW zu knüpfen.

>> Zum Fortbildungsarchiv: Kurzberichte der letzten drei Jahre

Aktuelle Fortbildung

Fortbildung 2025/26

Die nächste zweitägige Jahresfortbildung des Landesverbands findet am 30. und 31. Oktober 2025 statt.

>> Einladungsschreiben mit weiteren Informationen

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Ausblick 2026/27

Die Planungen für das Schuljahr 2026/27 haben bereits begonnen.

  • Die Fortbildung findet wie gewohnt im Herbst statt.
  • Weitere Informationen werden voraussichtlich im April/Mai 2026 hier veröffentlicht.